NIedersachsen-Störche                                                                

SCHREITVÖGEL IM LANDKREIS NORTHEIM GÖTTINGEN - HILDESHEIM - HOLZMINDEN


Sie haben einen kranken Storch gefunden … 

 

Was Sie unbedingt beachten sollten: 

    

Störche und Reiher dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz und den Naturschutzgesetzen der Bundesländer ohne behördliche Genehmigung nicht in Gefangenschaft gehalten werden. Als Ausnahme ist es "zulässig, verletzte, kranke oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen oder aufzuziehen. Sie sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben." (Bundesnaturschutzgesetz § 43, Absatz 6)

Das bedeutet, dass die Tiere an zugelassene Pflegestationen abgegeben werden müssen, in denen eine sachkundige Haltung und Pflege gewährleistet ist.

Suchen Sie  schnell fachkundige Hilfe, dies kann für das Überleben des Wildvogels ausschlaggebend sein.

 

Reiher und Störche sind wilde Tiere, die sich nur im Notfall vom Menschen greifen lassen und sich auch dann noch zu wehren versuchen. Diese Vögel beissen fast nie, sondern versuchen, mit dem Schnabel zu stoßen, bevorzugt nach den Augen, was zu ernsthaften Augenverletzungen führen kann.  

 

Folgende Regel gilt für den Umgang: Mit der einen Hand den Hals kurz unter dem Kopf greifen und fixieren, mit der anderen Hand das Schlagen der Flügel verhindern. Danach möglichst ein passendes Stück Schlauch auf den Schnabel stecken.

 

 

 

Transport der Tiere: Der Vogel wird mit angelegten Flügeln in gestreckter Haltung in ein weiches Tuch gerollt.Die Vögel sollten möglichst optisch abgeschirmt sein, deshalb ist auch bei der Bergung eine Decke von Vorteil.

 

 

 

 

Bringen Sie Altvögel in einem mit Luftlöchern versehenen Karton an einem ruhigen, dunklen Platz unter, vermeiden Sie jeglichen Stress für das Tier. Käfige sind für die Vögel völlig ungeeignet, hier besteht zusätzliche Verletzungs und Schockgefahr.

 

Wenn Sie den Storch bereits geborgen haben,  geben Sie ihm bitte auf keinen Fall Futter oder Wasser. Der Vogel ist in einer Stresssitutation und könnte sich daran verschlucken, oder am Futter ersticken.


Falls Sie niemanden erreichen, müssen Sie dafür sorgen, dass die Tiere Futter aufnehmen, da sie sonst sehr schnell an Kraft verlieren. Im Notfall kann man Dosenfutter für Hunde oder Katzen nehmen, aber keinesfalls als Dauerfutter!

Da es sich um wilde, verängstigte, meist auch verletzte Tiere handelt, ist nicht damit zu rechnen, dass freiwillig gefressen wird. Man muss also zur Zwangsfütterung greifen. Der Vogel wird am Hals fixiert und am Flügelschlagen gehindert. Eine zweite Person öffnet den Schnabel und schiebt vorsichtig Futterbrocken tief in die Schnabelhöhle. Meist schlucken die Vögel dann.

 

Unterkühlte Jungtiere müssen gewärmt werden und schnellstmöglich zu einer Storchenstation gebracht werden, bzw. abgeholt werden. Auch sie dürfen auf keinen Fall Futter oder Wasser bekommen.

 

Suchen Sie  schnell fachkundige Hilfe, dies kann für das Überleben des Wildvogels ausschlaggebend sein.

Zuständig für die Aufnahme sind in erster Linie die für die entsprechende Art zuständigen Pflegestationen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Obere Naturschutzbehörde, die dem Regierungspräsidium Ihres Bereiches unterstellt ist. Auch die Tierschutzvereine vor Ort kennen meist die genehmigten Stationen.

 

Wenden Sie sich bitte umgehend an die nächste Auffangstation für Störche, bei schwer verletzten Tieren (blutende, offene Wunden) sofort an einen Tierarzt.   


Zur Erklärung hierzu: Wildvögel die ergriffen werden, sind in der Regel Beute, deshalb haben sie Todesangst. Davon betroffen sind meist Altvögel, sie kennen die Gefahr. Erfahrene Wildvogelpfleger wissen umd diese Komplikationen sowie  die Anzeichen für einen Schock und behandeln die Vögel dementsprechend vorsichtig.  

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